konventionelle Verzollung
Standardverzollung mittels Zoll90 für
- Importe
- Exporte
- Freipasswaren
- Transitwaren
e-dec Export >> Einführung per 1. Juli 2011
Die papiergestütze Lösung entspricht im Zeitalter des elektronischen Datenaustauschs den heutigen Anforderungen nicht mehr.
Damit den künftigen internationalen Entwicklungen (Änderungen/Reform des EU Zollkodex und das damit verbundene Projekt e-customs) Rechnung getragen werden kann, ist es für den Zoll unabdingbar, elektronische Meldungen ohne Medienbrüche bearbeiten zu können. Aus diesem Grund wird die vollständige Ablösung der konventionellen Ausfuhrabfertigung und der damit verbundenen Formulare durch die eidgenössische Zollverwaltung mit Ende 2011 angestrebt.
Beim neuen Verfahren e-dec Export erfasst der Exporteur oder der Spediteur die exportrelevanten Daten in seinem e-dec-System und sendet diese an die Zollverwaltung. Der Exportanmelder erhält schliesslich innerhalb kurzer Zeit eine elektronische Antwort mit einer Ausfuhrliste im PDF-Format.
Die Ausfuhrabfertigung selbst erfolgt dann mit der Ausfuhrliste welche durch den Zoll mittels Barcodes elektronisch eingelesen wird. Nach der Ausfuhr erhält der Anmelder innert 1 bis 4 Tagen eine elektronische Veranlagungsverfügung eVV. Diese neue elektronische Veranlagungsverfügung eVV muss während 10 Jahren mit der dazugehörigen digitalen Signatur elektronisch archiviert werden.
Weitere detaillierte Informationen zu neuen elektronischen Ausfuhrdeklaration und Ihre Möglichkeiten als Kunde von Gebrüder Weiss finden Sie hier:
e-dec Präsentation zum download