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Versicherungen

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Im Fall der Fälle: Unbürokratische Hilfe bei Haftungs- und Versicherungsfragen

Angesichts von Millionen Tonnen täglich umgeschlagener Waren ist es nur natürlich, dass ab und an beim Transport Schäden entstehen. Aber auch im Fall der Fälle können Sie sich auf Gebrüder Weiss verlassen. Unsere Spezialisten für Versicherungsfälle begutachten etwaige entstandene Schäden und unterstützen Sie dabei, mit Ihrer Versicherung zeitnah eine Lösung zu finden. Unbürokratisch, schnell und routiniert.

Informieren Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch über unsere Expertise in Versicherungsfällen. 

Rechtsfragen

Allgemeine Bedingungen (AB Spedlogswiss)

Wir arbeiten ausschliesslich auf Basis der „Allgemeinen Bedingungen des Verbandes schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen” (AB Speldogswiss), in der jeweils gültigen Fassung.

Conditions Générales (2005)
De l’Association suisse des transitaires et des entreprises de logistique
CG Spedlogswiss depuis 1.7.2005

Condizioni generali (2005)
dell’Associazione svizzera delle imprese di spedizione e logistica
CG Spedlogswiss dal 1.7.2005

General Conditions (2005)
of the Swiss Freight Forwarding and Logistics Association
GC Spedlogswiss from 1st july 2005


Allgemeine Bedingungen (AB Spedlogswiss Lager)

Allgemeine Bedingungen (2001) Lagerhaltung
des Verbandes schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen
AB Spedlogswiss Lager seit 1.9.2001

Conditions Générales (2001) pour l’entreposage
de l’Association suisse des transitaires et des entreprises de logistique
CG Spedlogswiss Entreposage depuis le 1.9.2001

Conclizioni generali (2001) deposito/magazzinaggio
dell’Associazione svizzera delle imprese di spedizione e logistica
CG SPEDLOGSWISS deposito/magazzinaggio dal 1.9.2001

General Conditions (2001) for Warehousing
of the Swiss Freight Forwarding and Logistics Association (GC SSV Warehousing)
GC SPEDLOGSWISS Warehousing from 1st september 2001


CMR/HGB § 439a (internationaler/nationaler Straßengüterverkehr)
SZR 8,33 je kg

  • SZR = Sonderziehungsrecht des internationalen Währungsfonds.
    Der aktuelle Tageskurs kann bei der Nationalbank erfragt, oder im Internet abgerufen werden.

Speditionsversicherungsschein (SVS)

Der Spediteur ist gem. AÖSp verpflichtet, Schäden, die dem Auftraggeber durch den Spediteur bei der Ausführung des Auftrages erwachsen können, durch Abschluss der sogenannten Speditions-versicherung (SVS) abzudecken. Es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden. Versichert ist der Wareninteressent als Auftraggeber. Die Kosten dieser Versicherung trägt der Auftraggeber. Der Versicherte kann seine Ansprüche direkt gegen den Versicherer geltend machen.

Transportversicherung
Im Gegensatz zur Speditionsversicherung ist die Transportversicherung eine Sachversicherung, die unabhängig von Haftungstatbeständen Warenschäden, jedoch keine Vermögensschäden, abdeckt. Die Transportversicherung ersetzt daher auch nicht die Speditionsversicherung.


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